Der Technische Ausschuss hat am 07.05.2025 die Auslegung des Bebauungsplanes "Andermannsberg-Neuaufstellung" beschlossen. Zwischenzeitlich hat die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit stattgefunden. Nach Ablauf des Beteiligungszeitraumes hat das Stadtplanungsamt eine rechtliche Überprüfung durch einen beauftragen Anwalt vornehmen lassen. Die Rückmeldung besagter rechtlicher Prüfung hat ergeben, dass einzelne Regelungsinhalte auf Grund bestehender Fachgesetzte bereits durchgesetzt werden können und eine verbindliche bauplanungsrechtliche Festsetzung im Bebauungsplan entbehrlich ist bzw. durch die Ermächtigungsgrundlage des §9 BauGB nicht vollumfänglich abgedeckt ist. Wie in Punkt 4 genannt, werden diese Regelungsinhalte aus den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zu den Hinweisen oder den Nachrichtlichen Übernahmen verschoben. Hiermit liegt eine Änderung der Inhalte des vorliegenden Bebauungsplans vor und eine erneute Auslegung ist erforderlich.
Die erneute öffentliche Auslage erfolgte vom 23.02.2026 bis 25.03.2026
Aufgrund der Korrektur der Werte einer Höhenfesetzung für die maximale Gebäudehöhe von 498 m ü. NHN auf 492 m ü. NHN im Allgemeinen Wohngebiet WA5 werden die Unterlagen erneut ausgelegt.