Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren "Keßlerwiesen" (08-08), Stadtteil Leinfelden

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

1.3.2. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO)

Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (§ 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO) definiert.

Die überbaubare Grundstücksfläche darf im geringfügigen Maß durch erforderliche Bauteile, wie Stützmauern, Fluchtrutschen, Abtreppungen überschritten werden.

1.4. Flächen für Garagen, Stellplätze und Tiefgaragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und § 12 BauNVO)

1.4.1. Oberirdische Garagen und überdachte Stellplätze (Ga)

Oberirdische Garagen, Carports (überdachte Stellplätze ohne Umfassungswände und ohne Tore) sowie überdachte Fahrradabstellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

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