Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren "Keßlerwiesen" (08-08), Stadtteil Leinfelden

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

3.10. Abweichung von Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) / Schutz vor Überflutung

Bei Abweichungen von der festgesetzten EFH ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen, dass geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser oder zur Verringerung von Hochwasserschäden (Überflutung infolge von Starkregenereignissen) getroffen werden (Sorgfaltspflicht der Grundstückseigentümer). Bei Tiefgaragen sind bauliche Vorkehrungen zu treffen, um im Fall eines Hochwassers Schäden zu vermeiden.

3.11. DIN-Normen und sonstige Vorschriften

Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN- und Rechtsvorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich und sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert hinterlegt. Die DIN- und Rechtsvorschriften sowie die RAS-LP 4 können während der allgemeinen Sprechzeiten beim Planungsamt, Bernhäuser Straße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen, eingesehen werden.

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften treten im Geltungsbereich alle bisherigen Vorschriften verbindlicher Bauleitplanung und örtlicher Gestaltungs- bzw. Bauvorschriften außer Kraft, dies gilt insbesondere für den Bebauungsplan „Keßlerwiesen II“ (08-11), rechtskräftig seit dem 03.03.2000.

Ausfertigung

Es wird hiermit bestätigt, dass der aus zeichnerischem Teil und Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften bestehende Bebauungsplan – hier der Textteil einschließlich der örtlichen Bauvorschriften – in der Fassung vom xx.xx.xxxx mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Stadt Leinfelden-Echterdingen vom xx.xx.xxxx identisch ist.

Stadt Leinfelden-Echterdingen Dihm

Leinfelden-Echterdingen, den 21.10.2025 Erster Bürgermeister

4. Pflanzliste:

Pflanzgebot 1 (PFG 1) – Einzelbäume:

  • Winterlinde (Tilia cordata)
  • Feldahorn (Acer campestre)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Vogelkirsche (Prunus avium)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)

Pflanzgebot 2 (PFG 2) – Flächenhafte Eingrünung:

  • Gewöhnlicher Hasel (Corylus avellana)
  • Eingriffeliger/ Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna, C. laevigata)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Schlehe (Prunus spinosa)
  • Hundsrose (Rosa canina)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Traubenholunder (Sambucus racemosa)
  • Kornelkirsche (Cornus mas)
  • Liguster (Ligustrum vulgare)
  • Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
  • Rote Heckenkirsche (Lonycera xylosteum)

Fassadenbegrünung

  • Waldrebe (Clematis vitalba)
  • Gemeiner Efeu (Hedera helix)
  • Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wilder Hopfen (Humulus lupulus)
  • Wilder Wein

Diese Auflistung ist eine Auswahl geeigneter Arten, es können weitere gebietsheimische Arten verwendet werden

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