Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren "Keßlerwiesen" (08-08), Stadtteil Leinfelden
Textliche Festsetzungen
1.6.1. Rodungszeiträume und Bauzeitenbeschränkung
Gehölzrodungen und Gebäudeabbruch sind außerhalb der Vogelbrutzeit und außerhalb des Aktivitätszeitraums von Fledermäusen zwischen 1. November und 28.Februar vorzunehmen.
1.6.2. Verminderung der Bodenversiegelung
Ein Anteil von 20% von der jeweiligen Baugrundstücksfläche ist von jeglicher Bodenversiegelung freizuhalten und zu begrünen.