Planungsdokumente: Bebauungsplan "Karmeliterstraße 53, 55, 59 und 61" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Textliche Festsetzung und Begründung

3.4. Städtebauliches Konzept

Die Idee des Konzeptes ist, eine maßvolle Verdichtung im Sinne der "doppelten Innenentwicklung" zu ermöglichen. Es werden keine neuen Straßen, Erschließungen oder Weiteres benötigt. Die Flä- chen befinden sich in Privatbesitz, daher erfolgte auch keine umfassende und detaillierte Ausar- beitung konkreter Konzeptideen. Die Eigentümer der großen zusammenhängenden Grundstücks- flächen haben Ihre Bereitschaft signalisiert zeitnah in eine bauliche Umsetzung gehen zu wollen. Beispielhafte, an dem Entwurfsstand des Bebauungsplanes ausgerichtete Bebauungsentwürfe wurden von diesen parallel zum Bauleitplanverfahren erarbeitet, ohne aber verbindlicher Bestand- teil dieser zu sein.

Insbesondere die Stellplatzsituation ist weiterhin mit der Stellplatzsatzung der Stadt Ravensburg sowie den bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätzen der jeweiligen Vorhaben abgedeckt. Darüber hinaus werden zwar keine weiteren Stellplätze für Autos geschaffen, aber seit Jahren der Umweltverbund weiter gestärkt. Dies bezieht insbesondere auch den Ausbau des Radverkehrs mit ein, der in der Schmalegger Straße als Radvorrangroute ausgebaut werden soll.

Zukünftig soll weiterhin ein Geschäft (z.B. Bäckerei oder Café) möglich sein welches mit der Fest- setzung des Allgemeinen Wohngebiets noch vereinbar ist. Eine Nahversorgung über ein Lebens- mittelgeschäft sicherzustellen ist zwar städtebaulich wünschenswert allerdings hat der bisherige Nahversorger aufgrund der geringen Größe und Situation an dieser Stelle aufgehört. Jegliche Möglichkeit zur Nahversorgung soll dennoch weiterhin unterstützt werden und ist ausdrücklich er- wünscht.

3.5. Planungsinstrument und Verfahren

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist in dem festgesetzten Umfang erforderlich, um ein qualifiziertes Planungs- recht zu sichern. Er umfasst jene Bereiche, für die eine zeitnahe Umsetzung aufgrund der Gesprä- che mit den Eigentümern der wesentlichen Flächenanteile, in Aussicht gestellt wurde.

Planungsinstrument

Die Planung wird als sog. Angebotsplanung aufgestellt. Damit liegt auch kein konkretes städte- bauliches Zielbild vor, dass über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert werden könnte. Die Verantwortung für eine qualitätvolle und der Entwicklung des Quartiers dienende Be- bauung und grünordnerischen Entwicklung obliegt den Eigentümern und Bauherren im Rahmen des Bebauungsplanes. Dieser formuliert lediglich die groben Rahmenbedingungen für ein grund- sätzliches Einfügen in die städtebaulichen Strukturen und übergeordneten Raumqualitäten.

Verfahrensart

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Die Voraussetzungen, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen, sind erfüllt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Siedlungsgefüges der Weststadt. Es ist fast vollständig bebaut und erschlossen. Die zulässige Grundfläche i. S. des

§ 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 m², daher ist eine Prüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nicht erforderlich. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Auch die übrigen Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB liegen vor. Von einem mög- lichen Verzicht auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde – zur besseren Bürgerinformation – kein Gebrauch gemacht.

4. PLANINHALT

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