Planungsdokumente: Bebauungsplan "Karmeliterstraße 53, 55, 59 und 61" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Textliche Festsetzung und Begründung

5. ABARBEITUNG DER UMWELTBELANGE

Die zulässige Grundfläche i. S. des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 m². Für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB ist eine Vorprüfung des Ein- zelfalls nicht erforderlich. Dennoch erfolgt eine schutzgutbezogene Bewertung der Umweltbelange als Grundlage für die Abwägung (s. Gutachten).

6. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG

Es sind keine Auswirkungen der Planung auf ausgeübte Nutzungen oder die Ver- und Entsorgung bekannt. Die Umweltanalyse befasst sich eingehend mit den Belangen von Natur, Landschaft und Umwelt. Bodenordnende Maßnahmen sind nicht notwendig.

Klimawirkung-/anpassung:

Da städtebauliche Planungen und Konzepte dem Abwägungsgebot unterliegen, muss neben einer Bewertung der Belange mit CO2-Relevanz auch eine Bewertung zusammen mit weiteren Belan- gen erfolgen. Diese sind alle Belange, die für die Bewertung der Zielerreichung einer resilienten, nachhaltigen Stadt der kurzen Wege erforderlich sind. Bei der Bewertung fanden die Maßnahmen- blöcke Mobilität und Gebäude aus dem Klimakonsens und dem Leitbild der Klimaregion Schussental Berücksichtigung. Damit umfasst die nachfolgende Bewertung insbesondere die Standortgunst im Sinne nachvollziehbarer Angebote für bestimmte Verhaltensweisen. Die Bewer- tung erfolgt entsprechend der schulischen Benotung.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Bewertungen:

CO2- Relevanz: 2,1

Leitbild "Stadt der kurzen Wege": 1,9

Insbesondere das Ziel der "Stadt der kurzen Wege" wird hier erreicht, weil das Plangebiet im Sied- lungsgebiet liegt und zudem auch eine gute Anbindung an den ÖPNV hat. Insbesondere die Er- reichbarkeit der sozialen Infrastruktur mit Spielplätzen und der Nähe zur Grundschule ist hier sehr gut. Nahversorgungsangebote liegen etwas weiter entfernt können aber ggf. noch im Plangebiet ergänzt werden. Gerade häufige Wege sollen möglichst kurz bleiben und für viele zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zurückgelegt werden können. Zudem wird durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums die Nachfragesituation verbessert. Der Siedlungsbereich wird zudem mit der Ver- und Entsorgungsstruktur effizient genutzt. Hinzu kommt eine zusätzliche Wohnraumschaffung bei ei- nem verhältnismäßig geringen Eingriff in Boden, da viele Flächen aktuell schon versiegelt sind.

Kosten der städtebaulichen Maßnahme

Der Stadt Ravensburg und dem Eigenbetrieb Abwasser entstehen bei Umsetzung Planung vo- raussichtlich keine Kosten. Für das Planverfahren wurde mit den voraussichtlichen Bauherren ein Kostenübernahmevertrag abgeschlossen. Die vorhandenen Anlagen und Flächen sind ausrei- chend dimensioniert und funktionsfähig.

7. FLÄCHENBILANZ/ PLANDATEN

Fläche des Geltungsbereiches: 4.679 m², davon Flächenanteile: Allgemeines Wohngebiet WA 4.572 m² (davon Versorgungsfläche bis zum Umzug an neuen Standort). 379 m² Öffentliche Verkehrsfläche 107 m²