3.1. Ziele und Zwecke der Planung
Dem Bebauungsplan werden folgende allgemeine Ziele zu Grunde gelegt:
- Entwicklung von angemessen verdichteten, qualitätsvollen, zeitgemäßen Wohnformen:
- Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen
- Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung insb. durch Grundflächenzahl (GRZ), Gebäudehöhe (GH) sowie bei Bedarf Dachform und -neigung (DN)
- Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes
- Einfügen in die bestehenden städtebaulichen Strukturen
- Bewältigung etwaiger Immissionskonflikte durch den Verkehr