Planungsdokumente: Bebauungsplan "Karmeliterstraße 53, 55, 59 und 61" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Textliche Festsetzung und Begründung

3.1. Ziele und Zwecke der Planung

Dem Bebauungsplan werden folgende allgemeine Ziele zu Grunde gelegt:

  • Entwicklung von angemessen verdichteten, qualitätsvollen, zeitgemäßen Wohnformen:
  • Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen
  • Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung insb. durch Grundflächenzahl (GRZ), Gebäudehöhe (GH) sowie bei Bedarf Dachform und -neigung (DN)
  • Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes
  • Einfügen in die bestehenden städtebaulichen Strukturen
  • Bewältigung etwaiger Immissionskonflikte durch den Verkehr

3.2. Planungserfordernis

Die im geltenden Bebauungsplan beschriebene Zielsetzung für die Entwicklung des Plangebietes entspricht nicht mehr den oben beschriebenen, aktuellen Erfordernissen der Stadt Ravensburg. Es gilt den heutigen Bedürfnissen und Anforderungen der Stadtentwicklung an diesem Standort gerecht zu werden, so dass eine Änderung des Planungsrechts erforderlich ist. Neben dem Grundstück des ehem. Mix-Marktes, für das lediglich ein eingeschossiges Baurecht bestand wird auch das benachbarten Grundstück mit einbezogen. Hierdurch entsteht ein städtebauliches Ge- wicht, das eine Planung gerade so rechtfertigt. Es besteht das Potenzial, dass ein für die West- stadt typischer, für sich wahrnehmbarer Baustein entwickelt wird.

Zusätzlich zu mehr Baurecht sollen im Zuge der "doppelten" Innenentwicklung aber auch qualität- volle Versickerungsmöglichkeiten und Begrünungen weiterentwickelt werden. So werden zukünftig neben der baurechtlichen Entwicklung auch Festsetzungen für eine stadträumliche und grünord- nerische Entwicklung getroffen.

3.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bislang als Wohnbaufläche dargestellt. Die im Bebauungs- plan beabsichtigte Nutzung leitet sich weiterhin aus dieser Darstellung ab.

Standort-/Alternativen

Es handelt sich um bereits seit Jahrzenten überbautes Gebiet, das im Sinne der nachhaltigen Siedlungsentwicklung planerisch weiterentwickelt werden soll. Es hat daher keine Standortalterna- tivenprüfung im klassischen Sinne stattgefunden. Maßnahmen der Innenentwicklung haben grundsätzlich Vorrang vor Ausweisungen in den Außenbereich hinein und werden daher überall im Stadtgebiet umgesetzt, soweit sich wesentliche Entwicklungspotenziale auftun und eine Um- setzung zeitnah zu erwarten ist.

Auch fand auf Grund der untergeordneten städtebaulichen Bedeutung des Standortes in einem Wohnquartier kein ausführliches städtebauliches Qualifizierungsverfahren statt.