Planungsdokumente: Bebauungsplan "Karmeliterstraße 53, 55, 59 und 61" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Textliche Festsetzung und Begründung

2.3. Flächennutzungsplanung

Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental rechtswirksam seit 01.04.1995 mit Stand der 41. Berichtigung vom 02.12.2023 stellt für den Bereich des Plangebietes eine Wohnbaufläche dar.

Abb. 2: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

2.4. Sonstige informelle Planungen

Für den Planbereich formulieren die sonstigen informellen Konzepte und Planungen (insb. Frei- raumentwicklungs-, Biotopvernetzungs- und Einzelhandelskonzept) keine besonderen Anforde- rungen zur Entwicklung dieses Bereichs. Aus dem Klimaanpassungskonzept des Gemeindever- bandes Mittleres Schussental lässt sich ableiten, dass in dem Bereich eine mäßige stadtklimati- sche Belastung vorliegt. Akuter Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation besteht daher nicht, wohl aber der Anspruch die Situation nicht zu verschlechtern. Klargestellt wird außerdem, dass sich dieser Bereich außerhalb des derzeitigen Sanierungsgebietes "Grüne Weststadt" befin- det. Es gilt die übergeordneten und allgemeinen Ziele einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung insb. der verträglichen Innenentwicklung dem Standort und der konkreten Situation vor Ort ent- sprechend umzusetzen bzw. dieses planerisch zu ermöglichen.

3. PLANVERFAHREN UND -KONZEPT