Planungsdokumente: Bebauungsplan "Karmeliterstraße 53, 55, 59 und 61" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Textliche Festsetzung und Begründung

1.6. Ver- und Entsorgung

Das Plangebiet ist voll erschlossen. Hervorzuhaben ist, dass der Bereich noch eine Mischentwäs- serung aufweist. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Versorgung mit Fernwärme.

1.7. Natur, Landschaft, Umwelt

Das Plangebiet ist seit vielen Jahrzenten bebaut und befindet sich mitten in der Weststadt. Es sind keine gekennzeichneten Biotope oder Waldflächen in der näheren Umgebung. Die nächstgelege- nen Flächen (auch geschützten Flächen) sind in Richtung Norden der "Hölltobe"l sowie in Rich- tung Süden auf der anderen Seite der Meersburger Straße Ackerflächen, die bis an den Rahlen- wald reichen.

1.8. Eigentumsverhältnisse

Die Eigentümerstruktur besteht hauptsächlich aus Einzeleigentümern. Teilweise sind Garagen- grundstücke auch im Teileigentum. Es gibt keine öffentlichen Flächenanteile. Mehrere Grundstü- cke gehören der TWS. Die Verteilerstation im Norden an der Karmeliterstraße und die in zweiter Reihe befindliche Energiezentrale. Im Zuge einer angestrebten Verlagerung und Ertüchtigung die- ser wird das zugehörige Grundstück gegebenenfalls von einem Investor gekauft, um ebenfalls der Wohnnutzung zugeführt zu werden.