Planungsdokumente: Bebauungsplan "Karmeliterstraße 53, 55, 59 und 61" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Textliche Festsetzung und Begründung

2. PLANUNGSBINDUNGEN

2.1. Planungsrechtliche Ausgangssituation (bestehende Rechtsverhältnisse)

Für das Gebiet ist der seit 1966 rechtsverbindliche Bebauungsplan 197 "Bebauungsplanände- rung und Ergänzung im Gebiet Weststadt Mittelösch II" anzuwenden. Dieser besteht aus dem Be- bauungsplan mit Begründung und textlichen Festsetzungen.

Im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes setzt der bislang rechtskräftige Bebauungsplan überbaubare Grundstücksflächen für ein reines Wohngebiet und Flächen für Ga- ragen fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist im Plangebiet relativ gering, wobei insbesondere die festgesetzte Eingeschossigkeit im westlichen Plangebiet darauf wirkt. In großer räumlicher Nähe hierzu befindet sich auch – allerdings außerhalb des Plangebietes – ein 8-geschossiges Wohngebäude. Dieses stellt einen Solitär in der Umgebung dar, die von eingeschossigen bis zu dreigeschossigen (ausnahmsweise 4-geschossigen) kleineren Baukörpern geprägt ist. Das Bau- recht wurde in dieser sehr differenzierten Form geschaffen, um die sehr heterogenen Strukturen festzuschreiben und weiterzuentwickeln.

2.2. Raumordnung

Von der Planung sind keine zu beachtenden Ziele der Raumordnung nach dem Regionalplan im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LplG BW betroffen.

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