In der Sitzung des Technischen Ausschuss am 09.10.2024 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans "Andermannsberg-Neuaufstellung" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen.
Das vorliegende Verfahren stellt die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Andermannsberg" von 2021 dar. Dieser wurde gerichtlich für unwirksam erklärt. Grund hierfür war zuvorderst die Anwendung des §13b BauGB. Der § 13b BauGB wurde vom Bundesverwaltungsgericht für nicht anwendbar erklärt, da gegen EU-Recht verstoßen wird.
Ein weiterer Grund für die Unwirksamkeit des Bebauungsplans von 2021 war eine nicht ausreichend bestimmte Höhenfestsetzung.
Da die Prämisse des Wohnraummangels in Ravensburg nach wie vor besteht, verfolgt die Stadtverwaltung weiterhin das Ziel an diesem Ort eine Entwicklung hin zu einem Wohngebiet zu erreichen. Hierfür sind der vorliegende Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu notwendig
Die zum Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele waren insbesondere:
- Entwicklung eines "Allgemeinen Wohngebietes"
- sensibler Umgang mit der bestehenden Siedlungsstruktur
- Schaffung einer adäquaten Mischung verschiedener Wohnformen (Einfamilien-, Doppel-, Reihenhausbebauung, kleinteiliger Geschosswohnungsbau) und Nutzungen
- Berücksichtigung differenzierter, zeitgemäßer Wohnraumangebote
- Ausbildung eines geeigneten Übergangs in die umgebende Landschaft (grünordnerische Einbindung)
- Steuerung der Quartiersdynamik