Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren "Keßlerwiesen" (08-08), Stadtteil Leinfelden

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

2.3. Einfriedungen (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO)

Einfriedungen als Hecken sind bis zu einer Höhe von max. 1,80m, als Zäune bis zu einer Höhe von max. 1,20m und als Mauern bis zu einer Höhe von max. 0,80m zulässig.

Einfriedungen als Zäune sind von öffentlichen Verkehrsflächen nur bei Hinterpflanzung mit Hecken zulässig. Einfriedungen als Mauern sind in Material und Farbe an die Gebäude anzupassen und in geeigneter Weise straßenseitig zu begrünen.

2.4. Gestaltung nicht überdachter Stellplätze und Nebenanlagen (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO)

Nicht überdachte Stellplätze, Terrassen und sonstige nicht überdachte Nebenanlagen sind aus wasserdurchlässigen Belägen (Rasenpflaster, Schotterrasen, etc.) herzustellen.

2.5. Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO)

Standplätze für Abfall- und Wertstoffbehälter sind in die Gebäude zu integrieren oder so einzuhausen, dass die Abfall- und Wertstoffbehälter gegen direkte Sonneneinstrahlung geschützt und von öffentlichen Verkehrsflächen aus nicht sichtbar sind.

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