Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren "Keßlerwiesen" (08-08), Stadtteil Leinfelden

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

1.8.2. Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Grünflächen gärtnerisch anzulegen und zu begrünen. Pro angefangene 300 m2 nicht überbauter Grundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum sowie mindestens drei standortgerechte Sträucher zu pflanzen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen. Eine Auswahlliste geeigneter Arten ist der Pflanzliste zu entnehmen.

1.8.3. Pflanzgebot – Einzelbäume

An den im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes gekennzeichneten Standorten sind Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Zu verwenden sind Hochstämme mit einem Stammumfang von mind. 16-18 cm. Zu beachten sind die Auflistung geeigneter Arten und die Bestimmungen zum Regelbaumquartier (siehe Pflanzliste). Geringfügige Standortabweichungen sind zulässig, sofern Zufahrten, Zugänge oder unterirdische Leitungen dies erfordern.

1.8.4. Pflanzbindung – Einzelbäume

Die im zeichnerischen Teil zum Erhalt gekennzeichneten Bäume sind zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

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