1.8.2. Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Grünflächen gärtnerisch anzulegen und zu begrünen. Pro angefangene 300 m2 nicht überbauter Grundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum sowie mindestens drei standortgerechte Sträucher zu pflanzen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen. Eine Auswahlliste geeigneter Arten ist der Pflanzliste zu entnehmen.