Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren "Keßlerwiesen" (08-08), Stadtteil Leinfelden

Begründung

2.5. Rechtsverfahren

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB im Aufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, bewertet werden und in einem Umweltbericht zusammengefasst werden. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung.

3. Städtebauliche und rechtliche Ausgangssituation

3.1. Lage des Plangebiets / Städtebauliches Umfeld

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Oberaichen, in direkter Nähe zur Autobahn A8 sowie der S-Bahnhaltestelle „Oberaichen“. Das städtebauliche Umfeld ist geprägt durch unterschiedlich große gewerbliche Einheiten. Es finden sich aber auch Anschlussunterbringungen für Geflüchtete sowie Räumlichkeiten für kirchliche Zwecke (Verein Jehovas Zeugen Versammlung Leinfelden-Echterdingen e.V) dort wieder.

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