2.5. Rechtsverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB im Aufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, bewertet werden und in einem Umweltbericht zusammengefasst werden. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung.