Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren "Keßlerwiesen" (08-08), Stadtteil Leinfelden

Begründung

2.2. Landes- und Regionalplanung

Im derzeit verbindlichen Regionalplan 2009 liegt Leinfelden-Echterdingen in der Entwicklungsachse Stuttgart – Filderstadt – Neuhausen a.F. – Wendlingen – Kirchheim u. Teck. Leinfelden-Echterdingen ist als Unterzentrum festgelegt.

(Regionalplan 2009, Region Stuttgart)

Das Plangebiet wird durch die potenzielle Erweiterung der Autobahn A8 tangiert.

2.3. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Leinfelden-Echterdingen 2020 (kurz FNP 2020) sieht für einen Teil des Geltungsbereiches eine gemischte Baufläche und eine gewerbliche Baufläche vor. Die anderen Grundstücke werden als Grünfläche dargestellt.

Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Keßlerwiesen“, Planbereich 08-08, im Stadtteil Leinfelden geändert, da die geplanten Festsetzungen nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können.

2.4. Bisheriges Planrecht

Der Geltungsbereich umfasst komplett den rechtskräftigen Bebauungsplan „Kesslerwiesen II“ (08-11), rechtskräftig seit dem 03.03.2000. Zusätzlich werden durch die Verkehrsfläche die beiden Bebauungspläne „Unterer Kessler“ (08-01), rechtskräftig seit dem 20.12.1968 sowie „Unterer Kessler III“ (08-09), rechtskräftig seit dem 17.12.2004 angeschnitten.

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