Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren "Keßlerwiesen" (08-08), Stadtteil Leinfelden

Begründung

1. Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs

Das Plangebiet befindet sich im Norden des Gewerbegebietes in Oberaichen im Stadtteil Leinfelden, direkt an der Autobahn A8 gelegen. Das Plangebiet des Bebauungsplans „Keßlerwiesen“ im Stadtteil Leinfelden Oberaichen umfasst eine Fläche von ca. 27.200 m² (ca. 2,72 ha). Die genaue Abgrenzung ist aus dem Lageplan ersichtlich.

2. Allgemeines

2.1. Anlass und Ziel der Planung

In Leinfelden-Echterdingen ist ein großer Bedarf an Gewerbeflächen, der sich durch wiederholte Anfragen durch ansiedlungswillige Unternehmen oder durch Erweiterungsabsichten von Bestandsbetrieben bemerkbar macht. Dabei wurden Flächen mit unterschiedlichen Anforderungen gesucht. Das Gebiet in Oberaichen könnte dabei im mittleren Preissegment und aufgrund der Lage vor allen für regionale Unternehmen und Handwerksbetriebe dienen. Das bestehende Gewerbegebiet Oberaichen ist hauptsächlich geprägt durch kleinere produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe. Anlass zur Arrondierung der Gewerbeflächen in der Steinbeissstraße war eine konkrete Anfrage eines Betriebes nach einer Erweiterungsfläche im Jahr 2019. Auch in den Jahren davor bzw. bis heute erhält die Stabstelle für Wirtschaftsförderungen immer wieder dringliche Nachfrage von Handwerksbetrieben nach Gewerbeflächen, dazu zählen auch ortsansässige Betriebe. Die Stadtverwaltung hat die Flächen mit Flurstücksnummern 4716 bis 4720 im Jahr 2022 aufgekauft. Das Flurstück 4722 gehörte bereits der Stadt Leinfelden-Echterdingen. (westlich neben vorhandenem Gewerbegebiet) und somit den Weg freigemacht für eine Weiterentwicklung und Seite 2 der Sitzungsvorlage 2024/0189 Arrondierung der Flächen im Gewerbegebiet Oberaichen. Die Erhaltung von Handwerksbetrieben bzw. die Förderung von Neuansiedlungen/ Neugründungen am Wirtschaftsstandort Leinfelden-Echterdingen stellt ein wichtiges Ziel der gewerblichen Entwicklung dar.

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