Für den Bereich "Hüttenberger Weg - Neuaufstellung" erfolgte bereits am 18.09.2019 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes (Nr. E101, "Hüttenberger Weg"), dem die gleichen Planungsziele im selben Geltungsbereich wie dem nun vorliegenden zugrunde lagen.
Der damalige Aufstellungsbeschluss wurde basierend auf dem 2017 eingeführten § 13b BauGB gefasst. Dieses Verfahren sollte es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, trotz Neuausweisung von Bauflächen in den Außenbereich hinein, auf den naturschutzfachlichen Ausgleich zu verzichten sowie einige Verfahrensschritte zu vereinfachen. Mittlerweile wurde diese Rechtsgrundlage durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 als unwirksam erklärt, da der § 13b BauGB gegen geltendes EU-Recht verstößt.