68. Teiländerung Flächennutzungsplan 2000 im Gebiet "Hähnlehof-West" auf Markung Weingarten

Weingarten

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 26 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Ravensburg - Stadtplanungsamt

Planungsanlass

Die Stadt Weingarten erhält regelmäßig Anfragen von Gewerbebetrieben, welche sich im Weingartener Stadtgebiet ansiedeln oder ihre Betriebe vergrößern bzw. verlagern möchten. Als flächenkleine Kommune verfügt die Stadt Weingarten jedoch nur über sehr begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten. Daher verfolgt die Stadt seit Jahren das Ziel einer möglichst geringen Flächenneuinanspruchnahme bei der Gebietsentwicklung. Die Innenentwicklungspotentiale sind jedoch nahezu erschöpft und ein Flächenrecycling ist nur in Einzelfällen möglich. Die daraus resultierende Flächenknappheit wird für die Stadt zunehmend zum Standortnachteil. Um Betriebsabwanderungen vorzubeugen, ist vorgesehen durch die Neuausweisung eines Gewerbegebiets alternative Gewerbekonzepte mit multipler Flächennutzung zu etablieren.

Ansprechperson

Sylvia Kassner-Schatz
Stadt Ravensburg, Stadtplanungsamt
Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg
Telefon: (0751) 82-3201
bauleitplanung@ravensburg.de
http://www.ravensburg.de

Aktuelle Mitteilungen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

An dieser Stelle möchten wir Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung online über aktuelle Änderungen des Flächennutzungsplan des Gemeindeverband Mittleres Schussental informieren und beteiligen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gemeindeverband Mittleres Schussental unter Flächennutzungsplan.

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der Beteiligungsfrist Ihre Stellungnahme beim Stadtplanungsamt abzugeben.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext, sofern die Veröffentlichung für dieses Verfahren erlaubt ist. Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

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