Planungsdokumente: Bebauungsplan "Karmeliterstraße 53, 55, 59 und 61" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Textliche Festsetzung und Begründung

1. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION

1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen ca. 4.680m² großen Bereich an der Karmeliter- straße.

Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

Im Norden durch die Karmeliterstraße, Flst. 3358

im Osten durch das Grundstück Flst. 876, der Karmeliterstraße 51

im Süden durch die Grundstücke Flst. 835/36 und 835/46, Sperlingweg 36 und 52 im Westen durch das Grundstück Flst. 872/2, Karmeliterstraße 63.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich gemäß Festsetzung aus dem Lageplan.

Im Einzelnen liegen innerhalb des Plangebietes vollständig die Grundstücke Flst. 872/4, 872/5, 875/2 bis /28, sowie teilweise das Grundstück Flst. 3358, Gemarkung Ravensburg.

Abb. 1: Plangebiet; Lage im Raum

1.2. Stadträumliche Einbindung

Das Plangebiet liegt im Norden der Weststadt von Ravensburg. Es ist geprägt durch die typische Zeilenbebauung der 70er Jahre. Um das Plangebiet bestehen verschiedenste Wohnnutzungen und -formen, die über verschiedene Jahre hinweg ausgewiesen wurden, um den steigenden Wohnbedarf der Bevölkerung zu decken und den unterschiedlichsten Wohnanforderungen ge- recht zu werden. Beispielhaft können hier das Hochhaus Karmeliterstraße 61 mit seinen 8 Ge- schossen, die östlich davon gelegene Reihenhausbebauung des Sperlingweges, die Zeilenbebau- ung mit zugehörigen Garagenhöfen zu beiden Seiten der Sichel der Karmelitertstraße sowie die Einzel- und Doppelhausbebauung nördlich der Karmeliterstraße aufgeführt werden. Über die ge- samte Weststadt setzt sich diese – seiner Entstehungszeit entsprechende – in Cluster aufgeteilte Bebauungsstruktur fort.