1. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION
Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen ca. 4.680m² großen Bereich an der Karmeliter- straße.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
Im Norden durch die Karmeliterstraße, Flst. 3358
im Osten durch das Grundstück Flst. 876, der Karmeliterstraße 51
im Süden durch die Grundstücke Flst. 835/36 und 835/46, Sperlingweg 36 und 52 im Westen durch das Grundstück Flst. 872/2, Karmeliterstraße 63.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich gemäß Festsetzung aus dem Lageplan.
Im Einzelnen liegen innerhalb des Plangebietes vollständig die Grundstücke Flst. 872/4, 872/5, 875/2 bis /28, sowie teilweise das Grundstück Flst. 3358, Gemarkung Ravensburg.
Abb. 1: Plangebiet; Lage im Raum
Das Plangebiet liegt im Norden der Weststadt von Ravensburg. Es ist geprägt durch die typische Zeilenbebauung der 70er Jahre. Um das Plangebiet bestehen verschiedenste Wohnnutzungen und -formen, die über verschiedene Jahre hinweg ausgewiesen wurden, um den steigenden Wohnbedarf der Bevölkerung zu decken und den unterschiedlichsten Wohnanforderungen ge- recht zu werden. Beispielhaft können hier das Hochhaus Karmeliterstraße 61 mit seinen 8 Ge- schossen, die östlich davon gelegene Reihenhausbebauung des Sperlingweges, die Zeilenbebau- ung mit zugehörigen Garagenhöfen zu beiden Seiten der Sichel der Karmelitertstraße sowie die Einzel- und Doppelhausbebauung nördlich der Karmeliterstraße aufgeführt werden. Über die ge- samte Weststadt setzt sich diese – seiner Entstehungszeit entsprechende – in Cluster aufgeteilte Bebauungsstruktur fort.