Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung)

Ravensburg

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Ravensburg - Stadtplanungsamt

Planungsanlass

Der Gemeinderat der Stadt Ravensburg hat am 27.09.2021 die Satzung über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung) beschlossen mit dem Ziel, die ökologische Qualität von Freiflächen und Bäumen im Stadtgebiet zu schützen, zu fördern und zu erhalten. Die Satzung trat am 08.10.2021 in Kraft. Sie enthält Regelungen insbesondere zu den Themen Baumschutz, Ersatzpflanzungen, Schutz- und Pflegemaßnahmen und Beratung durch die Stadt.

Trotz der positiven Effekte, die durch die Baumschutzsatzung in den letzten Jahren erzielt wurden wie der Erhalt von zahlreichen Bäumen und Ersatzpflanzungen, hat die praktische Anwendung auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgezeigt z. B. bzgl. des Grenzwerts für den Stammumfang bei mehrstämmigen Bäumen, gleichwertiger Betrachtung von Nadel- und Laubbäumen unabhängig von Art, Qualität und Standort und insbesondere des hohen bürokratischen Aufwands.

Deshalb hat der Gemeinderat am 20.10.2025 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung einzuleiten (Aufhebungssatzung) sowie Leitfaden, Baumkataster und Förderung zu erarbeiten. Diese Instrumente sind ab dem Tag der Aufhebung der Baumschutzsatzung anzuwenden.

Ansprechperson

Sylvia Kassner-Schatz
Stadt Ravensburg, Stadtplanungsamt
Salamanderweg 22
88212 Ravensburg
Telefon: (0751) 82-3201
bauleitplanung@ravensburg.de
http://www.ravensburg.de

Aktuelle Mitteilungen

Beteiligung gem. § 24 Naturschutzgesetz (NatSchG)

Gem. § 24 NatSchG werden Sie am Verfahren zur Aufstellung der "Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung) beteiligt.

Weiterlesen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.