73. Teiländerung Flächennutzungsplan 2000 im Gebiet "Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr Oberhofen" auf Markung Ravensburg

Ravensburg

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Ravensburg - Stadtplanungsamt

Planungsanlass

Das bisherige Feuerwehrhaus in Oberhofen genügt baulich nicht den Anforderungen einer modernen Feuerwehreinrichtung. Eine Ertüchtigung des jetzigen Standorts ist nicht möglich, da die momentane Lage in der Ortsmitte von Oberhofen keinen Spielraum für eine Entwicklung zulässt. Damit die Feuerwehr im Ravensburger Süden und in Oberhofen weiterhin ihren Aufgaben nachkommen kann, ist ein Neubau notwendig.

Die für den Neubau vorgesehenen Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt mit überlagernder Eintragung einer 'Freihaltefläche im Sinne Regionalplan' sowie einem 'siedlungsnahem Bereich, in dem ökologischer Ausgleich bevorzugt stattfinden soll'. Zudem ist am südwestlichen Rand der Fläche ein Biotop dargestellt. Die 'Freihaltefläche im Sinne Regionalplan' ist in der fortgeschriebenen Fassung des Regionalplans mit Genehmigung vom 06.09.2023 nicht mehr enthalten.

Die Ausweisungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans stehen der gewünschten Planung entgegen. Die vorliegende Teiländerung des Flächennutzungsplans dient der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche und soll die verbindliche Bauleitplanung vorbereiten.

Ansprechperson

Sylvia Kassner-Schatz
Stadt Ravensburg, Stadtplanungsamt
Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg
Telefon: (0751) 82-3201
bauleitplanung@ravensburg.de
http://www.ravensburg.de

Aktuelle Mitteilungen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

An dieser Stelle möchten wir Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung online über aktuelle Änderungen des Flächennutzungsplan des Gemeindeverband Mittleres Schussental informieren und beteiligen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gemeindeverband Mittleres Schussental unter Flächennutzungsplan.

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der Beteiligungsfrist Ihre Stellungnahme beim Stadtplanungsamt abzugeben.

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